Charter, Preise

Kunstflugausbildung, Training, Wettbewerbe

Flugzeug: Extra 200
Zulassung: D-EXFT
Standort: EDLD



 

Preisliste auf Anfrage

Mail: detlef@hdschulz.de
oder Tel. +49 163 4053000



Pauschalangebote

-Kunstflugausbildung
-Flugsicherheitstraining
-Trudeleinweisung
-Fluglehrerfortbildung



Bedingungen

2.0 Benzinpreiszuschlag

auf Grund der stark gestiegenen Kosten für AVGAS (Flugbenzin) sind wir gezwungen einen Basispreis als maximalen Flugbenzinpreis für die Abrechnung festzuschreiben.
Dieser Basispreis ist der Preisliste zu entnehmen.
Bei Flugbenzinkosten oberhalb des Basispreises wird die Differenz zusätzlich zu den Flugkosten in Rechnung gestellt.
Pro Blockzeitstunde (Flugzeit zuzüglich 3 Min.ON-Block und 3 Min. OFF-Block)
wird hierfür ein Benzinverbrauch von 45 Liter pro Stunde zu Grunde gelegt.

Wir haben diese Vorgehensweise gewählt um eine generelle Preiserhöhung zu vermeiden.
Bei Normalisierung der Flugbenzinkosten auf den genannten Basispreis oder weniger wird kein Zuschlag mehr erhoben.



2.1 Abrechnungsmodus Flugzeug:

-Blockzeit mit 3 Minuten ON- Block und 3 Minuten OFF- Block
-Flugzeiten dokumentiert mit staudruckgesteuertem Betriebsstundenzähler
-freibleibend incl. Treibstoff und Öl , (evtl. Benzinpreiszuschlag siehe oben)
-Landegebühr, Anfluggebühr, Handling (sofern erforderlich), nach Aufwand
-Überlandflüge zu Überführungszwecken mit max. 35 Liter/Std. ca. 50-65 %
-Der Fluglehrer wird grundsätzlich separat berechnet.

2.2 Abrechnungsmodus Fluglehrer:

-Blockzeit
-Mindestens berechnet werden 0,75 Std. pro Tag
-Für die im Rahmen einer Einweisung notwendige Bodeneinweisung werden pauschal 0,75 Std. abgerechnet

2.3 Bedingungen der Pauschalstundenabnahme:

-Abschluß eines Chartervertrages, keine Betreuung durch Lehrer erforderlich
-Abnahme von 10 Flugstunden als Block für 14 Monate
-Bezahlen der 10 Flugstunden im Voraus
-Nicht in Anspruch genommene Flugstunden verfallen nach Ablauf der oben genannten Frist.
-Wandlung, Fristverlängerung oder Erstattung ist nur in folgenden Fällen möglich:
-Ausfall des Flugzeuges über die üblichen Wartungsarbeiten hinaus.
-Fluguntauglichkeit des Charterers
-Kündigung des Vertragsverhältnisses durch uns



2.4 Tagescharter (ein oder mehrere Tage)

-Nach Absprache nur für geübte Piloten
-Eine Tagesmindestabnahme wird zeitraumabhängig vereinbart
-Regelmäßiger Standort ist Mönchengladbach. Sonderkonditionen für Überführungsflüge möglich

2.5 Allgemeine Bedingungen (Auszug) in Kurzform

-Schulung und Einweisungen nur durch von uns (Flugschule/Halter) benannte Fluglehrer
-Soloflüge nur nach Einweisung und Freigabe durch uns. (Auflagen möglich)
-Ein Überprüfungsflug kann jederzeit von uns bestimmt werden. (ohne Lehrerberechnung)
-Nachschulung wird gegebenenfalls angeordnet (mit Lehrerberechnung)
-Ein Überprüfungsflug ist nach 6 Wochen Übungspause (auf Extra 200) obligatorisch und vom -Charterer selbstständig anzufordern
-Überschreitungen von Betriebsgrenzen durch den Charterer, führen zur entsprechenden -Schadenersatzforderung. Näheres bestimmt der Chartervertrag
-Selbstbehalt bei Unfällen (solo ohne Lehrer) mindestens € 4600,-- , näheres siehe Chartervertrag



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